PRAXIS STUNDEN
Um in Deutschland eine Fahrerlaubnis zu erlangen, ist es zwingend erforderlich, eine Fahrschule zu besuchen. Die Ausbildung gliedert sich grundsätzlich in zwei Abschnitte: den theoretischen Unterricht, in dem die grundlegenden Kenntnisse für die Teilnahme am Straßenverkehr vermittelt werden, und die praktischen Fahrstunden, in denen das erworbene Wissen schließlich angewendet werden soll.
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